Privatversicherte müssen vor einem medizinischen Eingriff selbst klären, ob die Kosten dafür erstattet werden.
Eine Pflicht des Arztes zur Aufklärung über die finanziellen Aspekte einer OP besteht nur dann, wenn dem Behandler bekannt ist, dass die Krankenkasse die Rechnung nicht vollständig übernehmen wird.
Landgericht Frankenthal (Az. 2 S 75/25).
