Salz sollte dabei helfen, eisglatte Gehwege in Berlin sicherer zu machen. Doch der NABU klagt dagegen.
Jetzt ist der private Einsatz von Streusalz zur Bekämpfung der Glätte in Berlin ab sofort wieder verboten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat durch Beschluss vom 03.02.2026 – VG 1 L 49/26 die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Berlin aufgehoben.
Eine für mich nicht nachvollziehbare Entscheidung. Es bleibt abzuwarten, ob Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg erhoben wird.
